Zweiter „Blickwechsel“-Gottesdienst

Nachricht 22. Februar 2022

Pädagoge Hanno Köster predigt in St. Michaelis

Ungewohnte Perspektiven eintragen in das gewohnte Gottesdienstgeschehen, dieses Ziel verfolgt die neue Gottesdienstreihe „Blickwechsel“, die Superintendent Dr. Joachim Jeska im Januar in der St.-Marien-Kirche gestartet hat. Der leitende Geistliche des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osnabrück lädt dabei Menschen zum Predigen ein, die keine Ausbildung im Pfarramt haben. Den zweiten Blickwechsel nimmt der Schulleiter Hanno Köster am Sonntag, 27. Februar, um 10 Uhr in der St.-Michaelis-Kirche in Osnabrück-Eversburg vor. Aus seiner Sicht als Pädagoge geht Köster an einen Psalm-Text heran.

Zum Konzept der Reihe „Blickwechsel“ gehört auch eine Vorbereitung des Gottesdienstes, die Jeska gemeinsam mit dem/der Gast-Prediger*in macht. Mit Hanno Köster, der ehrenamtlich den Förderverein der Kita St. Michaelis leitet, gab es einen sehr spannenden Austausch zu der Frage, inwiefern das alttestamentliche Bild von Gott als Fels und Burg auf die aktuelle Situation von Kindern in einer Kindertagesstätte bezogen werden kann. „Eine sehr bereichernde Diskussion“, so Jeska.

Etwa sechs Mal pro Jahr möchte der Superintendent den „Blickwechsel“ wagen und dabei in unterschiedlichen Kirchen des Kirchenkreises vor Ort sein. Die Gast-Prediger*innen werfen aus ihrer beruflichen oder privaten Perspektive einen ganz eigenen Blick auf biblische Texte. Und nicht nur auf die, auch der Ablauf des Gottesdienstes wird gemeinsam besprochen. Im Anschluss an den Gottesdienst erhalten auch alle Gottesdienstbesucher*innen Gelegenheit, mit dem Predigenden ins Gespräch zu kommen. „Entweder als ‚Talk am Turm‘ oder auch im Gemeindehaus, je nachdem, was gerade möglich ist“, kündigt der Superintendent an. Weitere Gottesdienste sind in Planung.

Der zweite Blickwechsel-Gottesdienst beginnt am Sonntag, 27. Februar, um 10 Uhr in der St.-Michaelis-Kirche in Osnabrück-Eversburg, Kirchstraße 7, 49090 Osnabrück. Es gelten die 3G-Regel und eine Maskenpflicht.