Anregungen zur neuen Kirchenkreisordnung einbringen

Nachricht 26. Januar 2022

Vorsitzende der Kirchenkreissynode: Beteiligungsverfahren nutzen

Die Vorsitzende der Synode des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osnabrück, Dr. Gisela Löhberg, ruft nochmals alle Gemeindemitglieder in Osnabrück, Belm, Vehrte, Wallenhorst und Hasbergen dazu auf, die Möglichkeit der Mitwirkung bei der Neugestaltung der Kirchenkreisordnung zu nutzen. „Die Frist, über ein Online-Beteiligungsverfahren die künftigen Regelungen zu kommentieren, endet am Montag, 31. Januar“, sagt Dr. Gisela Löhberg und weist auf die Webseite www.kirchenkreisordnung2023.de hin.

Online sind hier die geplanten Neuregelungen der Kirchenkreisordnung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und bereits dazu abgegebene Kommentare zu finden. Zum 1. Januar 2023 sollen Änderungen in Kraft treten. Neben den Kirchenkreissynoden (KKS) haben auch die Kirchengemeinden sowie einzelne Mitglieder der Gemeinden die Gelegenheit, sich kritisch mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. „Die zuständigen Gremien unserer KKS und des Kirchenkreisverbandsvorstandes haben ihre Anmerkungen bereits eingebracht“, berichtet Dr. Löhberg. Im März folgt eine Beratung der vorgeschlagenen Änderungen auf landeskirchlicher Ebene mit Superintendent*innen, KKS-Vorsitzenden und Leitungen der Kirchenämter aus allen Sprengeln. Im Mai wird der Gesetzentwurf in die Landessynode eingebracht wird. „Die Website informiert ausführlich über die geplanten Änderungen. Mit der Kommentarfunktion kann sich jede*r einbringen in das Verfahren. Diese Chance sollten wir nutzen“, betont die KKS-Vorsitzende.