Kirchenkreissynode tagt digital

Nachricht 29. November 2020

Zeitraum bis 2030 in den Blick genommen

Am 27. November ist die Synode des Kirchenkreises Osnabrück zu ihrer ersten digitalen Tagung zusammengekommen. Rund 70 Abgeordnete aus den Kirchengemeinden wurden per Zoom-Konferenz zusammengeschaltet; als Schaltzentrale fungierte der Sitzungsraum im Kirchenamt mit dem federführenden Synodenvorstand.

Einen Schwerpunkt der Tagung bildete eine Positionsbestimmung zum Thema „Evangelisch-lutherische Kirche in Osnabrück 2030“. Mit diesem Entwicklungsprozess, der im Februar des Jahres begonnen wurde, soll gemeinsam mit allen Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises das Profil der lutherischen Kirche in zehn Jahren bestimmt werden. „Wir treten nun in die Phase ein, in der die Kirchengemeinden beteiligt werden“, sagte Superintendent Dr. Joachim Jeska. Im Januar und Februar kommen Mitglieder der Steuerungsgruppe in alle Kirchenvorstände, um Impulse für die Diskussion in den Gemeinden zu geben. „Wichtig ist, dass diese Impulse aus dem Kirchenvorstand in die Kirchengemeinde hineingetragen werden, damit wir eine möglichst breite Beteiligung erreichen“, hob Dr. Jeska hervor. Die Ergebnisse aus der Einbeziehung der Kirchengemeinden fließen in die weiteren Planungen ein und sollen im Rahmen einer „Zukunftskonferenz“ im Sommer 2021 zusammengeführt werden. „Entscheidend ist, dass wir uns miteinander auf den Weg machen“, resümierte Dr. Jeska.

Konzepte für elf Handlungsfelder

Die Ergebnisse des Zukunftsprozesses fließen auch in die Finanz- und Stellenplanung für die nächsten Jahre ein. Für den kommenden Planungszeitraum von 2023 bis 2028 werde es wesentlich sein, Aufgaben klar zu definieren, Schwerpunkte zu setzen und Synergien zu nutzen, erläuterte Dr. Gisela Löhberg, Vorsitzende der Kirchenkreissynode, angesichts zurückgehender Kirchensteuereinnahmen. Denn Sparvorgaben sollten nicht pauschal nach dem Rasenmäher-Prinzip umgesetzt werden, sondern gezielt nach Aufgabenbereichen. Der Kirchenkreis Osnabrück wird deshalb bis November nächsten Jahres seine Ziele für verschiedene Handlungsfelder festlegen. Diese sollen Grundlage für die inhaltlich-konzeptionelle Arbeit des Kirchenkreises und damit auch für den Stellenrahmenplan sein. Zu den Handlungsfeldern gehören neben Gottesdienst und Seelsorge, Kirchenmusik, Bildungsarbeit, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Diakonie, Leitung und Verwaltung die neuen Bereiche „Kirche im Dialog“ sowie „Gebäudemanagement und Klimaschutz“. Außerdem stellen die 26 evangelischen Kindertagesstätten im Kirchenkreis und der „Friedensort Osnabrück“ wichtige Handlungsfelder dar.

Neue Stelle für Öffentlichkeitsarbeit

Das Handlungsfeld „Kirche im Dialog“ reicht von der Zusammenarbeit mit anderen Religionsgemeinschaften über den regelmäßigen Austausch mit Politik und Verwaltung bis zur Öffentlichkeitsarbeit als Instrument der externen und internen Kommunikation. Das Management der Kirchenkreiskommunikation ist bisher auf verschiedene Personen, die teilweise ehrenamtlich arbeiten, verteilt. Dies wird den Anforderungen an eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit zunehmend nicht mehr gerecht. Die Kirchenkreissynode hat deshalb die Einrichtung einer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis Osnabrück beschlossen. Mit der zunächst für zwei Jahre befristeten Stelle mit einem Umfang von 50 Prozent soll die evangelische Kirche in Osnabrück stärker sichtbar gemacht werden. Dabei soll der Kirchenkreis in seiner Gesamtheit in den Blick genommen werden: also nicht nur die Kirchenkreisleitung und die 18 Kirchengemeinden, sondern auch die Diakonie mit ihren Beratungsstellen und Pflegeeinrichtungen, die Kindertagesstätten, die Krankenhausseelsorge, die Fachschulen und weitere, wichtige Akteure. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll vor allem eine Koordinationsfunktion wahrnehmen und eng mit dem bestehenden Netz von Personen, die sich für Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis engagieren, zusammenarbeiten.

Stärkere Zusammenarbeit von Kirche und Diakonie

Um Zusammenarbeit ging es auch beim Beitrag von Stephan Wilinski, der zum Miteinander von Kirche und Diakonie berichtete. „Diakonie ist ein wesentliches Fundament der Kirche. Die Kirche Jesu Christi ist eine diakonische Kirche“, unterstrich der kaufmännische Geschäftsführer der Diakonie Osnabrück. Kirche und Diakonie stünden vor mehreren Herausforderungen: einer immer komplexer werdenden Umwelt, kleiner werdenden Kirchengemeinden, einer Verringerung der öffentlichen Wahrnehmung und der gesellschaftlichen Relevanz, zurückgehenden Finanzen und einer immer stärkeren Ökonomisierung. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, plädierte der Diakoniemanager für eine verstärkte Zusammenarbeit. Neben gemeinsamen öffentlichen Auftritten, zum Beispiel beim geplanten ökumenischen Kirchentag in Osnabrück 2023, könne man Ressourcen wie Räumlichkeiten oder Know-how stärker gemeinsam nutzen, gemeinschaftliche Projekte im Weiterbildungsbereich anstoßen oder mehr Gottesdienste zusammen gestalten. „Auch das gemeinsame Einbringen in den gesellschaftlichen Diskurs oder ethische Fragestellungen kann ich mir gut vorstellen“, so Wilinski. Um konkrete Schritte für einen Ausbau der Zusammenarbeit zu vereinbaren, soll das Thema in naher Zukunft im Diakonieausschuss des Kirchenkreises aufgenommen werden.

Einfacheres Verfahren für Kirchenvorstandswahl

In etwas fernerer Zukunft – in drei Jahren – steht die nächste Wahl der Kirchenvorstände an. Dennoch hat sich die Synode des Kirchenkreises Osnabrück bereits jetzt mit der geplanten Änderung des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes (KVBG) befasst. Bis zum 30. April 2021 haben alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen sowie interessierte Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit, sich an der Erarbeitung eines neuen KVBG in der Landeskirche Hannovers zu beteiligen. Der Gesetzentwurf sieht als wichtigste Neuerung eine Allgemeine Briefwahl und eine Onlinewahl als zusätzliche Wahlverfahren vor. Jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied erhält dann von einer zentralen Stelle Briefwahlunterlagen und einen Zugang für die Onlinewahl. Ziele des neuen KVBG sind eine Vereinfachung des Verfahrens und eine Steigerung der Wahlbeteiligung. Als weitere wichtige Änderung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Kirchengemeinden die Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder erst nach Eingang der Wahlvorschläge festlegen müssen. Hintergrund der Neuregelung ist, dass es immer schwieriger wird, genügend Kandidat*innen zu finden. Dies hat auch mit der von einigen als relativ lang empfundenen Amtszeit von sechs Jahren zu tun. Die sechs Jahre sollen aber nicht geändert werden, da die Wahl sonst noch öfter stattfinden müsste – mit einem entsprechend hohen personellen und finanziellen Aufwand. „Es ist wichtig, dass sich alle Kirchengemeinden mit dem Entwurf befassen, damit ihre Anregungen in die Neufassung eingebracht werden können“, empfahl Dr. Löhberg.

Zur Website mit dem Entwurf des neuen KVBG

Mehr Flexibilität für die Gemeinden

Nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine Änderung der Finanzsatzung ging es bei einem Beschluss der Kirchenkreissynode, der den Kirchengemeinden mehr finanzielle Flexibilität ermöglicht. Danach können in Zukunft ungenutzte Personalmittel für Stellen des Rahmenplans in eine Rücklage eingestellt werden. Bisher wurden den Kirchengemeinden nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten zugewiesen. Mit der neuen Regelung erhalten sie jetzt auch Zuweisungsmittel für Stellen, die nicht besetzt werden konnten, sowie zur Finanzierung von Krankheitsvertretungen in Höhe der Personalkosten der erkrankten Person. Die nicht verbrauchten Mittel sind zweckgebunden für Personalkosten zu verwenden. Ebenfalls vorteilhaft für die Gemeinden: Wenn diese öffentliche Mittel und Zuschüsse einwerben, zum Beispiel für Bauvorhaben, werden diese zu 100 Prozent auf ihren eigenen Anteil an den Kosten angerechnet – und nicht gleichzeitig auf den Anteil des Kirchenkreises. Bei größeren Projekten teilen sich in der Regel Kirchengemeinde und Kirchenkreis die Kosten. Die Anrechnung von eingeworbenen Drittmitteln nur auf den Anteil der Kirchengemeinde führt dazu, dass die finanzielle Belastung der Kirchengemeinde deutlich sinkt.

Drei Neue und ein Abschied

Es ist gute Tradition, bei der Kirchenkreissynode die neuen Mitglieder einzuführen. Begrüßt wurden Martin Steinke, seit September Pastor der Andreasgemeinde Wallenhorst, Anne-Kathrin Bode und Sören Engler, die seit November das verbundene Pfarramt in der Jakobus- und der Timotheusgemeinde innehaben, sowie als Gast Pastor Christian Bode, seit September Geschäftsführer der Evangelischen Erwachsenenbildung Osnabrück. Zum letzten Mal dabei war Lore Julius, Pastorin der Evangelischen Studierendengemeinde, die im Januar auf eine Pfarrstelle in Melle wechselt. Zum Schluss der digitalen Tagung waren sich alle Teilnehmer*innen einig, dass die Premiere wunderbar funktioniert hätte. Die nächste Kirchenkreissynode ist geplant für Freitag, 16. April 2021 – dann hoffentlich wieder analog.