Superintendenten-Wahl – Kirchenkreis Bramsche bestimmt zwei Kandidaten

Nachricht 28. Februar 2020

Ein Kandidat aus Osnabrück

Für das Superintendentenamt im Kirchenkreis Bramsche kandidieren Pastor Joachim Cierpka (59), Lukas-Kirchengemeinde im Elsoff- und Edertal (Kirchenkreis Wittgenstein), und Pastor Dr. Frank Uhlhorn (53), Kirchengemeinde St. Marien Osnabrück. Das gab Dr. Jörg Weissenborn, Vorsitzender des Wahlausschusses, jetzt bekannt. Über die Nachfolge von Superintendent Hans Hentschel, der im Juni 2019 in den vorzeitigen Ruhestand verabschiedet wurde, bestimmen die Delegierten der Kirchenkreissynode voraussichtlich am 29. April 2020.

Beide Kandidaten stellen sich zunächst mit einer Aufstellungspredigt in einem Gottesdienst der Öffentlichkeit vor. Pastor Joachim Cierpka macht den Auftakt am Sonntag, 15. März, Pastor Dr. Frank Uhlhorn folgt eine Woche später, am Sonntag, 22. März. Beide Gottesdienste beginnen um 15 Uhr in St. Martin in Bramsche. Jeweils anschließend ist beim Kirchenkaffee Gelegenheit zum Gespräch. Liegen nach einer sechstägigen Einspruchsfrist keine Einwände vor, erfolgt die Wahl am gesetzten Termin, das heißt am 29. April.

Hintergrund

Das Verfahren für die Wahl eines Superintendenten wird von einem Wahlausschuss vorbereitet und bis zur Wahl in der Kirchenkreissynode durchgeführt. Die Besetzung des Wahlausschusses erfolgt durch den Kirchenkreisvorstand. Dem Wahlausschuss gehören unter anderem Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes, der Kirchenkreissynode, darunter dessen Vorsitzender sowie ein/e Vertreter*in des Kirchenvorstandes von St. Martin an. Den Vorsitz des Wahlausschusses hat Dr. Jörg Weissenborn als Vorsitzender der Kirchenkreissynode qua Amt.

Der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Bramsche gehört zum Sprengel Osnabrück und umfasst 25 Kirchengemeinden mit rund 65.000 Kirchenmitgliedern. Superintendent*in, Kirchenkreisvorstand und Kirchenkreissynode leiten den Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung. Der bzw. die Superintendent*in sorgt für die theologische Leitung, nimmt die Dienstaufsicht der Mitarbeitenden wahr und vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit. Er oder sie wird zunächst auf zehn Jahre gewählt. Eine Verlängerung ist möglich. Sitz des Kirchenkreises ist die Superintendentur in Bramsche.