Kirchenvorstandswahl 2024: Diskutieren Sie mit!

Nachricht 01. Oktober 2020

Die vergangenen Kirchenvorstandswahlen haben gezeigt, dass sich die Arbeit der kirchlichen Leitungsgremien und die Erwartungen der Mitglieder unserer Kirche in einem Umbruch befinden. Besonders die Suche nach geeigneten Kandidierenden fordert die Kirchengemeinden heraus, auch in unserem Kirchenkreis.

Deshalb soll das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) für die nächste Wahl im Jahr 2024 reformiert werden. Eine Steuerungsgruppe der Landeskirche hat einen ersten Entwurf für ein neues KVBG erarbeitet. Über das Internet haben Sie ab sofort die Möglichkeit, diesen Entwurf zu kommentieren und sich an der Erarbeitung des neuen Gesetzes zu beteiligen. Auch neue, bisher nicht diskutierte, Ideen sind willkommen.

Als wichtigste Neuerung sieht der Gesetzentwurf als zusätzliche Wahlverfahren eine Allgemeine Briefwahl und eine Onlinewahl vor. Jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied erhält dann von einer zentralen Stelle Briefwahlunterlagen und einen Zugang für die Onlinewahl. Daneben kann jeder Kirchenvorstand für seine Kirchengemeinde entscheiden, ob zusätzlich ein Wahllokal geöffnet wird.

Zur Website „Reform des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes“

Der Reformprozess

Der erste Entwurf für das neue KVBG kann bis zum 30. April 2021 diskutiert werden. Am 16. und 17. Juli 2021 findet eine Auswertungstagung in der Evangelischen Akademie Loccum statt. Anschließend wird der erste Entwurf für das neue Gesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens überarbeitet und in einen formellen Gesetzentwurf überführt, der im Herbst 2021 in die Landessynode eingebracht werden soll – mit dem Ziel, das neue KVBG im Frühjahr 2022 zu beschließen – rechtzeitig vor der nächsten Kirchenvorstandswahl 2024.