6. Sitzung der Kirchenkreissynode Osnabrück am Freitag, 19. Juni

Veranstaltung 19. Juni 2026

Synodale des Kirchenkreises Osnabrück tagen ab 17 Uhr im Steinwerk St. Katharinen

Auf der Tagesordnung der sechsten Sitzung der Osnabrücker Kirchenkreissynode (KKS) stehen unter anderem Berichte aus der Steuerungsgruppe im Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Osnabrück, zum Beteiligungsverfahren für das künftige Konzept des Kirchenkreises sowie zur Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systems. Ein weiteres Thema wird die zum 1. Januar 2027 geplante Zusammenlegung der Kirchenämter Osnabrück und Meppen und die Erweiterung des Kirchenkreisverbandes Osnabrück-Stadt und -Land um den Kirchenkreis Emsland-Bentheim sein.

Die sechste Sitzung der KKS beginnt am Freitag, 19. Juni, um 17 Uhr im Steinwerk St. Katharinen, An der Katharinenkirche 4, 49074 Osnabrück.

Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung zur 6. Sitzung der Kirchenkreissynode

  1. Begrüßung, Andacht, Formalia
  2. Bericht aus der Steuerungsgruppe
  3. Zwischenbericht Beteiligungsverfahren und Planungen zum Werkstatt-Tag
  4. Einführung des Tax-Compliance-Management-Systems – was soll es bewirken?
  5. Vorschlag von zwei Personen zur Wahl in den Kita-Rat
  6. Nachwahlen und Berufungen in Ausschüsse der Kirchenkreissynode
  7. Zusammenlegung der Kirchenämter Osnabrück und Meppen und Erweiterung des Kirchenkreisverbandes Osnabrück-Stadt und -Land um den Kirchenkreis Emsland-Bentheim
  8. Verschiedenes, Mitteilungen, Wünsche und Anregungen

Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode (KKS) ist das „Parlament“ des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osnabrück. Die KKS entscheidet über die Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises und tritt zwei- bis viermal jährlich zusammen. Sie beschließt insbesondere über Satzungen des Kirchenkreises, Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gebäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis, Abgaben und Umlagen der kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis, die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises sowie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises.

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