Der Kirchenkreisvorstand leitet zusammen mit dem Superintendenten und der Kirchenkreissynode den Kirchenkreis in arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung.
Zu den Aufgaben des Kirchenkreisvorstandes gehören insbesondere, die Konzepte und Pläne zur Stellenplanung, zum Gebäudemanagement und zur allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis umzusetzen, über Zuweisungen an die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis zu entscheiden und die Aufsicht über diese zu führen, beruflich Mitarbeitende des Kirchenkreises anzustellen und ehrenamtlich Mitarbeitende zu beauftragen sowie das Vermögen des Kirchenkreises zu verwalten und über die Nutzung seiner Gebäude zu entscheiden. Außerdem wirkt der Kirchenkreisvorstand an Visitationen im Kirchenkreis sowie an der Bildung der Kirchenvorstände, der Kirchenkreissynode und der Landessynode mit.