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Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode ist das „Parlament“ des Kirchenkreises. Die Kirchenkreissynode verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens im Kirchenkreis und ist zur gemeinsamen Willensbildung im Kirchenkreis berufen.

Die Kirchenkreissynode entscheidet über die Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises und tritt zwei- bis dreimal jährlich zusammen. Sie beschließt insbesondere über Satzungen des Kirchenkreises, Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gebäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis, Abgaben und Umlagen der kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis, die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises sowie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises. Darüber hinaus wählt die Kirchenkreissynode die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an der Bildung der Landessynode mit. Für bestimmte Aufgaben, zum Beispiel Diakonie, Finanzen und Bauangelegenheiten, bildet die Kirchenkreissynode Ausschüsse.

Mehrheitlich ehrenamtliche Mitglieder

Der Kirchenkreissynode gehören insgesamt 72 Mitglieder an. Die meisten Mitglieder werden von den Kirchengemeinden gewählt; bis zu zehn Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand berufen, darunter mindestens zwei Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem gehören die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes sowie die aus dem Kirchenkreis stammenden Mitglieder der Landessynode der Kirchenkreissynode an. Der Vorstand der Kirchenkreissynode bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Die/der Vorsitzende nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Kirchenkreisvorstandes teil.

Vorsitzende der Kirchenkreissynode