Beschluss zur Trägerschaft der Kindertagestätten steht auf der Tagesordnung

Veranstaltung 27. Februar 2026

Synode des Kirchenkreises Osnabrück tagt am Freitag, 27. Februar, um 17 Uhr im Gemeindehaus der St.-Marien-Kirchengemeinde

Die künftige Trägerschaft der Kindertagesstätten, der Weg zur Entwicklung einer neuen Konzeption im Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Osnabrück, der Bericht von Superintendent Dr. Joachim Jeska und weitere Berichte aus Ausschüssen und Arbeitsgruppen stehen auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Osnabrücker Kirchenkreissynode (KKS). Die fünfte Sitzung der KKS beginnt am Freitag, 27. Februar, um 17 Uhr im Gemeindehaus der Kirchengemeinde St. Marien, An der Marienkirche 6–9, 49074 Osnabrück.

Die Sitzung der KKS ist öffentlich.

Tagesordnung zur 5. Sitzung der Kirchenkreissynode

  1. Begrüßung, Andacht, Formalia
  2. Bestätigung der Wahl der 1. und 2. Stellvertretung im Aufsichtsamt (Stv. des Superintendenten gem. § 48 der Kirchenkreisordnung)
  3. Beschlussfassung zu Kita 2.0
    Änderungen in den Dokumenten
    Sach- und Rechtslage
    Beschlussfassung
    Ausblick
  4. Bericht aus der Steuerungsgruppe
  5. KK Osnabrück 2030 – Gemeinsam auf dem Weg zu einer neuen Konzeption im Kirchenkreis
    Landeskirchliche Vorgaben
    Zeitplan
    Verfahrensvorschläge
    Fragebögen zur Selbstbeschreibung
    Beschlussfassung zu Zeitplan und Verfahren
  6. Ephoralbericht
  7. Bericht aus der Landessynode
  8. Ausschüsse und Arbeitsgruppen
    Arbeitskreisbericht Klimaschutz–Energie des Bau- und Finanzausschusses
    Prävention Sexualisierter Gewalt – Bericht aus dem Präventionsteam
    Kirchenasyl – aktueller Sachstand
    Nachwahlen und Berufungen in Ausschüsse der Kirchenkreissynode
  9. Verschiedenes, Mitteilungen, Wünsche und Anregungen

Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode (KKS) ist das „Parlament“ des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osnabrück. Die KKS verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens im Kirchenkreis und ist zur gemeinsamen Willensbildung im Kirchenkreis berufen.

Die Synode entscheidet über die Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises und tritt zwei- bis viermal jährlich zusammen. Sie beschließt insbesondere über Satzungen des Kirchenkreises, Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gebäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis, Abgaben und Umlagen der kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis, die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises sowie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises. Darüber hinaus wählt die Kirchenkreissynode die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an der Bildung der Landessynode mit. Für bestimmte Aufgaben bildet die Kirchenkreissynode Ausschüsse, in denen an Themen wie Bauen, Finanzen, Diakonie, Kinder und Jugend, Partnerschaft oder anderen gearbeitet wird.

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