Finanzen

Verteilung der Mittel aus der Gesamtzuweisung

Der Kirchenkreis Osnabrück erhält für seine Aufgaben eine jährliche Gesamtzuweisung von der Landeskirche Hannovers. Dies sind für die Jahre 2025 und 2026 rund 5,8 Millionen Euro. Die Grafik zeigt, wie sich dieser Betrag auf die verschiedenen Ausgabenbereiche verteilt – heruntergebrochen auf 100 Euro.

Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben 2025 und 2026

Einnahmen

  2025 2026
Gesamtzuweisung der Landeskirche 5.776.284 5.801.009
Erträge aus Grundstücken 90.000 90.000
Entnahme Rücklage 40.000 65.000
Summe der Einnahmen 5.906.284 5.956.009


Angaben in Euro, gerundet auf volle Euro

Ausgaben

  2025 2026
Mittel für die Kirchengemeinden a) 2.517.753 2.524.130
Mittel für die Kindertagesstätten 1.010.300 1.010.300
Mittel für den Kirchenkreisverband b) 917.757 963.810
Mittel für Eigenbedarf des Kirchenkreises c) 577.759 591.599
Mittel für die besonderen Aufgaben des Kirchenkreises d) 90.855 93.055
Mittel für das Gebäudemanagement e) 467.332 450.364
Sondermittel f) 126.552 126.552
Mittel für Beratungsstelle 88.975 87.198
Mittel für Zuweisungen für Gemeindearbeit g) 109.000 109.000
Summe der Ausgaben 5.906.284 5.956.009


Angaben in Euro, gerundet auf volle Euro

Erläuterungen:

a) unter anderem Personalkosten, Sachausgaben für musikalische Angebote, Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Zuweisungen für Bauinstandhaltung, Qualifizierungs- und Begleitungsangebote für Ehrenamtliche

b) Personalkosten, Sachausgaben und Gebäudekosten für das Kirchenamt für die Verwaltung der Kirchengemeinden, Kindertagesstätten und Einrichtungen des Kirchenkreises, Datenschutz, Fundraising, Freiwilligenmanagement, Einführung Umsatzsteuer

c) unter anderem Ausgaben für Lektoren- und Prädikantenarbeit, übergemeindliche Kirchenmusik, Frauen- und Männerarbeit, Diakonische Arbeit im Kirchenkreis, Psychologische Beratungsstelle, Bahnhofsmission, Notfall-, Krankenhaus- und Telefonseelsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Kapelle der Stille, Fundraising, Superintendentur, Kirchenkreissynode, Kirchenkreisvorstand und Mitarbeitendenvertretung

d) Partnerschaft mit Südafrika, Kirchenkreisjugenddienst

e) vor allem Ergänzungszuweisungen für größere Baumaßnahmen

f) Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Flüchtlingshilfe, Umsetzung § 2 UStG, Prävention sexualisierter Gewalt

g) Mittel für Freiwilliges Kirchgeld, Ergänzungszuweisungen für Sachausgaben, Fahrten- und Freizeitzuschüsse