Osnabrück von oben: © christian – stock.adobe.com

Einnahmen des Kirchenkreises

Der Kirchenkreis Osnabrück erhält etwa 75 Prozent seines gesamten Haushaltes als Gesamtzuweisung von der Landeskirche Hannovers. Dies sind für die Jahre 2023 und 2024 rund 5,7 Millionen Euro.

18 Prozent des Gesamthaushaltes machen die Einnahmen für die Kindertagesstätten aus: Das sind Zuschüsse der Stadt Osnabrück und der Kommunen des Landkreises, Finanzhilfen des Landes Niedersachsen und Beiträge der Eltern.

Die 7 Prozent sonstige Einnahmen sind Erträge aus Grundstücken sowie Erstattungen für Personalkosten und Mieten.

Weiterhin bekommt der Kirchenkreis eine Zuweisung für besondere Bereiche. Das sind zum Beispiel Krankenhausseelsorge- und Berufsschulpfarrstellen.

Ausgaben des Kirchenkreises

Mit den größten Bereich der Ausgaben machen mit etwa 35 Prozent die Personalkosten für die Angestellten in den Gemeinden aus. Das sind Personalkostenzuweisungen an die Kirchengemeinden, z.B. für Küster*innen, Pfarrsekretär*innen und Organist*innen.

Ebenfalls etwa 35 Prozent machen die Aufwendungen für die 29 Kindertagesstätten aus. 12 Prozent der gesamten Ausgaben entfallen auf die Sachkosten.

Für die Bewirtschaftung und Bauunterhaltung werden jeweils 8 Prozent veranschlagt.

Das Kirchenamt als Verwaltungsstelle verbraucht etwa 10 Prozent der Gesamtausgaben des Kirchenkreises für Personalkosten und Sachkosten, wird allerdings insgesamt vom Kirchenkreisverband verwaltet, so dass hier zur Gesamtfinanzierung auch Gelder aus den Kirchenkreisen Bramsche und Melle-Georgsmarienhütte einfließen.

Verteilung der Mittel aus der Gesamtzuweisung 2023 und 2024

Die Gesamtzuweisung der Landeskirche Hannovers für den Kirchenkreis Osnabrück beträgt für das Jahr 2023 5.669.256 Euro und für das Jahr 2024 5.729.002 Euro.

Einnahmen

  2023 2024
Gesamtzuweisung der Landeskirche 5.669.256 5.729.002
Erträge aus Grundstücken 83.000 83.000
Entnahme Rücklage 35.980 94.883
Summe der Einnahmen 5.788.236 5.906.885

Ausgaben

  2023 2024
Mittel für die Kirchengemeinden a) 2.445.844 2.502.671
Mittel für die Kindertagesstätten 1.009.480 1.009.480
Mittel für das Kirchenamt b) 847.320 899.182
Mittel für Eigenbedarf des Kirchenkreises c) 586.485 592.073
Mittel für die besonderen Aufgaben des Kirchenkreises d) 90.055 92.935
Mittel für das Gebäudemanagement e) 493.325 496.669
Sondermittel f) 114.077 114.077
Mittel für Beratungsstelle 92.650 90.798
Mittel für Zuweisungen für Gemeindearbeit g) 109.000 109.000
Summe der Ausgaben 5.788.236 5.906.885

 

Erläuterungen:

a) Personalkosten, Sachausgaben und Bauausgaben

b) Personalkosten und Sachausgaben

c) u.a. Ausgaben für Lektoren und Prädikanten, übergemeindliche Kirchenmusik, Frauen- und Männerarbeit, Notfall-, Krankenhaus- und Altenheimseelsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Superintendentur, Kirchenkreissynode, Kirchenkreisvorstand und Mitarbeitendenvertretung

d) Partnerschaft mit Südafrika, Kirchenkreisjugenddienst, Diakonische Arbeit im Kirchenkreis, Psychologische Beratungsstelle, Bahnhofsmission, Telefonseelsorge

e) v.a. Bauergänzungszuweisungen

f) Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Flüchtlingshilfe, Umsetzung § 2 UStG

g) Mittel für Freiwilliges Kirchgeld, Ergänzungszuweisungen für Sachausgaben, Fahrten- und Freizeitzuschüsse