Zur vertieften Beratung ihrer Verhandlungsgegenstände sowie zur Vor- und Nachbereitung ihrer Entscheidungen bildet die Kirchenkreissynode Ausschüsse. Diese können auch als beratende Ausschüsse des Kirchenkreisvorstandes tätig werden.
Jeder Ausschuss besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt werden. Die Kirchenkreissynode kann die Ausschüsse durch sachkundige Personen mit oder ohne Stimmrecht ergänzen. Stimmberechtigte Mitglieder müssen Mitglied einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland sein.
Die Ausschüsse sind verpflichtet, der Kirchenkreissynode regelmäßig über ihre Arbeit zu berichten.