Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Kirchenkreissynode und des Kirchenkreisvorstandes vor. Jeder Ausschuss besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt werden und durch sachkundige Kirchenglieder mit und ohne Stimmrecht ergänzt werden können.
Die Kirchenkreissynode hat für folgende Aufgaben Ausschüsse gebildet: