Alle beruflichen Mitarbeiter*innen, alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, alle Kirchenvorsteher*innen im Kirchenkreis Osnabrück, in seinen Kirchengemeinden, in seinen Einrichtungen sind verpflichtet, an Grundschulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen.
Die Grundschulungen umfassen eine Vielzahl von Themen von Nähe und Distanz über Täter*innenstrategien bis hin zur Entwicklung eines Verhaltenskodex.