Alle beruflichen Mitarbeiter*innen, alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, alle Kirchenvorsteher*innen im Kirchenkreis Osnabrück, in seinen Kirchengemeinden, in seinen Einrichtungen sind verpflichtet, an Grundschulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen. Im Jahr 2025 werden im Kirchenkreis Osnabrück insgesamt 15 Grundschulungen durchgeführt.
Die Grundschulungen umfassen eine Vielzahl von Themen von Nähe und Distanz über Täter*innenstrategien bis hin zur Entwicklung eines Verhaltenskodex. Jede Schulung hat maximal 20 Teilnehmende und wird von zwei Multiplikator*innen begleitet. Für Verpflegung, Getränke und einen Begrüßungskaffee ist gesorgt.