Kirchensteuer: Für das Wohl der Gesellschaft

Erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Kirchensteuer – wofür Sie eingesetzt wird, wie Sie die Kirchensteuer berechnen, wie Sie Kirchensteuer sparen können und wer als Kirchenmitglied keine Kirchensteuer zahlt.

Superintendent Dr. Joachim JeskaDie Solidargemeinschaft lebt davon, dass sich auch viele an ihrer Finanzierung beteiligen.

Dr. Joachim Jeska, Superintendent des Kirchenkreises Osnabrück

Die Kirche als Solidargemeinschaft: Warum Kirchensteuer?

Die Kirche ist auf das Engagement und die Unterstützung eines jeden Kirchenmitglieds angewiesen, um die vielseitigen Tätigkeitsbereiche sicherzustellen. Die evangelische Kirche engagiert sich in Seelsorge, Diakonie, Kindertagesstätten, Jugendarbeit, Lebensbegleitung, Bildung, Hilfe für Geflüchtete, weltweiter Entwicklungsarbeit, Kultur, Umweltschutz und vielem mehr. Diese Vielfalt gibt es nur dank einer verlässlichen Finanzierung: der Kirchensteuer. Sie trägt wesentlich zum Wirken von Kirche bei und ermöglicht, dass Kirche für Menschen erlebbar ist.

Für die Landeskirche Hannovers – und damit auch für den Kirchenkreis Osnabrück – ist die Kirchensteuer die wesentliche Ertragsquelle: Unter den gesamten landeskirchlichen Erträgen beträgt ihr Anteil rund 80 Prozent.

Viele Menschen, die aus der Kirche austreten möchten, sind sich ihrer wichtigen Rolle für die Gemeinschaft nicht bewusst. Deshalb sollte ein Kirchenaustritt wohlüberlegt sein. Die Solidargemeinschaft lebt davon, dass sich auch viele an ihrer Finanzierung beteiligen.

Die Kirchensteuer kurz erklärt

Berechnung, Einzug, Sparmöglichkeiten

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Quelle: www.kirchensteuer-wirkt.de

Verwendung: Wofür ist die Kirchensteuer?

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Wie hoch ist die Kirchensteuer in Niedersachsen?

Die Höhe der Kirchensteuer in Niedersachsen ist abhängig vom Einkommen und leitet sich von der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer ab. Sie beträgt 9 Prozent der Einkommensteuer, höchstens jedoch 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.

Die Kirchensteuereinnahmen werden ausschließlich für kirchliche Aufgaben verwendet. Der größte Teil der Kirchensteuer bleibt bei den Gemeinden vor Ort, damit diese in der Lage sind, die vielen wichtigen Aufgaben zu erfüllen.

Wer zahlt wieviel Kirchensteuer?

Monatseinkommen (brutto) ledig, StKl. I;
verheiratet, StKl. IV
verheiratet, StKl. III verheiratet, 1 Kind, StKl. III/1 verheiratet, 2 Kinder, StKl. III/2
2.000 10,24
3.000 29,63 6,16
4.000 51,64 22,82 6,91
5.000 76,28 41,71 23,80 7,69

Wie lässt sich Kirchensteuer sparen?

Kirchensteuer zurückholen

Gezahlte Kirchensteuer kann Jahr für Jahr mit der Steuererklärung geltend gemacht werden und senkt so die Steuerlast. Sie können die Kirchensteuer in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Dadurch mindert sich das zu versteuernde Einkommen sowie damit auch die zu entrichtende Einkommensteuer und Kirchensteuer.

Kirchensteuer kappen

In den meisten Bundesländern gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze für die Kirchensteuer. Sie greift für Kirchenmitglieder ab einem bestimmten Jahreseinkommen und beträgt je nach Bundesland und Kirche zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. Diese Grenze gibt den Höchstbetrag an Kirchensteuer vor, der vom zu versteuernden Einkommen abgeführt werden muss.

Kirchensteuer senken

Die Kirchensteuer kann teilweise erlassen werden, wenn neben dem regulären Einkommen auch außerordentliche Einkünfte bezogen werden. Dies gilt zum Beispiel für Abfindungen, Veräußerungsgewinne, Entschädigungen oder Erlöse aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen. Für diese Zahlungen können Sie nachträglich einen teilweisen Erlass der Kirchensteuer beantragen.

Wer zahlt als Mitglied keine Kirchensteuer?

Von der Kirchensteuer befreit sind diejenigen Menschen, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, zum Beispiel Jugendliche und Studierende, Arbeitslose sowie Rentner und Rentnerinnen, die kein zu versteuerndes Einkommen beziehen.

Warum darf die Kirche Steuern erheben?

In Deutschland ist jeder Mensch, der einer Religionsgemeinschaft angehört, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist und Kirchensteuer erhebt, verpflichtet, im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch Kirchensteuer zu zahlen. Das Recht, Kirchensteuern zu erheben, ist im Grundgesetz (Artikel 140) verankert. Den Einzug der Kirchensteuern – in der Regel über die Finanzämter – regeln eigene Ländergesetze.

Was bekommen die Finanzämter für den Einzug der Kirchensteuer?

Die Finanzämter behalten im Durchschnitt 3 Prozent der Kirchensteuer als eigene Verwaltungskosten für den Kirchensteuereinzug ein.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Kirchensteuer habe?

Wenn Sie Fragen zur Kirchensteuer haben, können Sie sich an den Info-Service der Evangelischen Kirche wenden. Der Info-Service ist bundesweit kostenlos aus dem Fest- und Mobilnetz erreichbar. Unter der Rufnummer 0800 5040602 oder per E-Mail ist das Team des Info-Service von Montag bis Freitag (außer an bundesweiten Feiertagen) von 9 bis 18 Uhr für Sie da.

Zur Website des Info-Service

Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt

Welche Gründe es für einen Kirchenaustritt gibt, wofür Ihre Kirchensteuer bei uns vor Ort eingesetzt wird, welche Folgen ein Kirchenaustritt hat und wen Sie bei Fragen zum Kirchenaustritt ansprechen können.

Kirchenaustritt Osnabrück: Fragen und Antworten