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Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) im kirchlichen Bereich entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiter*innen des Kirchenkreises gewählt. Zurzeit besteht die Mitarbeitervertretung aus elf Mitgliedern – die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Kirchenkreis.

Die Mitarbeitervertretung vertritt alle in kirchlichen Dienststellen beschäftigten Mitarbeiter*innen gegenüber ihrem Anstellungsträger (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand). Sie ist in sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, die Mitarbeiter*innen betreffen.

Wie arbeitet die Mitarbeitervertretung?

Die Aufgaben und Rechte der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) festgelegt. Die Mitarbeitervertretung ist der betriebliche Rechtsbeistand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Mitarbeitervertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.

Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

Die Mitarbeitervertretung prüft, ob bei bestimmten Maßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen, der Betriebsfrieden gestört ist oder andere Mitarbeiter durch die Maßnahme benachteiligt sind.

Zur Website der Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Osnabrück

Vorsitzende

Gesetzliche Grundlage

Grundlage für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung bildet das Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über Mitarbeitervertretungen – Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).

Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)